Handy am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Donnerstag, 12.01.2022

Am Donnerstagmittag fällt den Beamten ein männlicher 55-jährige Autofahrer auf der Theodor-Heuss-Brücke auf, der während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt. In der anschließenden Kontrolle händigt der Fahrer seinen ausländischen nicht EU-Führerschein aus. Da der 55-Jährige jedoch bereits seit 2020 in Deutschland wohnhaft ist, benötigt er einen EU-Führerschein. Da er diesen nicht besitzt, besteht hier ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Hinweis der Polizei:

Führerscheine aus sogenannten Drittstaaten, Staaten die nicht zur Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) gehören, müssen nach sechs Monaten umgeschrieben werden. Dies gilt für Führerscheininhaberinnen/Führerscheininhaber ab dem Tag, an dem sie fest in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

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