Stadtverwaltung reagiert mit Allgemeinverfügung auf nicht angemeldete „Spaziergänge“

Die rasant steigenden Corona-Fallzahlen auch und besonders in Bad Kreuznach, die aktuell über dem Landesdurchschnitt liegen, schränken weiter das gesellschaftliche Leben ein. Die Stadtverwaltung sieht es daher als geboten an, als Versammlungsbehörde in enger Abstimmung mit der Polizei mit einer Allgemeinverfügung auf die nicht angemeldeten Versammlungen, die sogenannten „Spaziergänge“, zu reagieren.
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