Verkehrsunfall durch falsch geparkten PKW vor Fußgängerüberweg

Am Samstag, den 17.01.2021 gegen 09:00 Uhr kam es auf der Hauptstraße in Maxdorf auf Höhe der Einmündung zur Wiesenstraße an einem Fußgängerüberweg zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW's. Der Führer eines Geländewagens hatte diesen direkt vor dem Fußgängerüberweg geparkt und war nach ersten Informationen vor Ort auch durch Passanten auf sein Fehlverhalten hingewiesen worden. Trotzdem ließ der Fahrzeugführer sein Fahrzeug verkehrswidrig geparkt. Kurz darauf wollte ein Fußgänger den Fußgängerüberweg nutzen um die Straße zu passieren. Aufgrund der Sichtbehinderung durch den geparkten Geländewagen wurde der Fußgänger durch einen Unfallbeteiligten zu spät war genommen. Der PKW-Fahrer konnte zwar noch rechtzeitig bremsen, das nachfolgende Fahrzeug fuhr allerdings auf das stehende Fahrzeug auf. Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000 EUR. Immer wieder kommt es vor Fußgängerüberwegen zu gefährlichen Situationen durch falsch geparkte PKW's. Die Polizei weist daraufhin, dass im Bereich 5 Meter vor Fußgängerüberwegen das Parken grundsätzlich verboten ist. Eine zusätzliche Beschilderung ist nicht erforderlich.

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