Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz

Am Nachmittag wurden mehrere Personen gemeldet, welche im Vorraum der Sparkasse Kirn randalieren sollen. Dort können zwei weibliche Jugendliche und ein männlicher Heranwachsender angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen werden. Im Vorraum können zum Zeitpunkt der Sachverhaltsaufnahme zwar keine Beschädigungen, jedoch ein angerauchter Joint festgestellt werden. Die Personendurchsuchung führt dann zum Auffinden von Betäubungsmitteln sowie eines Schlagringes bei dem 18-jährigen in Frankfurt wohnenden Mannes.

Der Beschuldigte wurde erkennungsdienstlich behandelt und es wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

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