Versammlungen im Stadtgebiet – gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Bad Kreuznach und des Polizeipräsidiums Mainz

Die Stadt Bad Kreuznach hat bereits am 20.01.2022 eine Verbotsverfügung für nicht angemeldete Versammlungen im Stadtgebiet Bad Kreuznach für den heutigen Abend erlassen und in den Medien veröffentlicht.

Dennoch versammelten sich am Montagabend Personen in einer mittleren dreistelligen Anzahl an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet und bewegten sich auf verschiedenen Routen durch die Innenstadt. Die Polizei Bad Kreuznach war auf die Missachtung der Verbotsverfügung vorbereitet und kontrollierte 78 Personen im Bereich der Mannheimer Straße. Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und die 29. CoBeLVO werden geprüft und eingeleitet. In der Kontrollmaßnahme lehnte zwischen 20:00 und 21:30 Uhr eine jüngere Frau mit einem 1-jährigen Kind, trotz mehrfachem Angebot von Kommunikationskräften der Polizei, eine bevorzugte und damit schnellere Identitätsfeststellung ab, so dass sie fast als Letzte die Kontrollstelle passierte. Im Rahmen der eingerichteten Kontrollstelle kam es zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einer Beleidigung. Entsprechende Starfanzeigen werden gefertigt,

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Kreuznach

Telefon: 0671 92000-215
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pd.badkreuznach

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.