Fahrt unter Drogeneinfluss, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Münster-Sarmsheim, 26.01., Fahrradweg, 15:40 Uhr. Im Rahmen einer Streifenfahrt wollten die Beamten den jungen Fahrer eines E-Scooters in der Hitchinstraße kontrollieren und ihn zum Anhalten bewegen. Da dieser trotz Blaulicht, Anhaltesignal und Zuruf nicht reagierte, wurde der Flüchtige schließlich auf einem Fahrradweg festgestellt. Bei dem 16-Jährigen ergaben sich deutliche Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums, was ein Drogentest auch bestätigte. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Eine Abfrage ergab, dass der E-Scooter aufgrund eines Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war. Das angebrachte Kennzeichen war außerdem nicht für E-Scooter ausgegeben. Daher wurde der Scooter sichergestellt und dem Fahrer eine Blutprobe auf der Dienststelle entnommen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden gegen den 16-jährigen eingeleitet.

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