Verbotsverfügung zu „Spaziergängen“ gilt auch für kommenden Montag

Die Verbotsverfügung der Stadt Bad Kreuznach zu den „Spaziergängen“ besteht für kommenden Montag, 31. Januar, fort. Darauf weist Ordnungsdezernent Markus Schlosser ausdrücklich hin, nachdem sich die Teilnehmerzahlen an den Montagsaktionen gegen die Corona-Maßnahmen trotz des Verbots am vergangenen Montag nur geringfügig reduziert hatten.
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