Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Führerschein

Am 28.01.2022 gegen 22:45 Uhr sollte ein Motorradfahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Bahnhofsstraße unterzogen werden. Nachdem die Beamten jedoch das Blaulicht einschalteten, flüchtete der Fahrer weiter die Hauptstraße entlang, bis er letztendlich beim Rechtsabbiegen in einer Kurve stürzte und kontrolliert werden konnte. Der Motorradfahrer gab unverzüglich an, dass der Alkohol getrunken habe und keinen Führerschein besitzen würde. Ein Atemalkoholtest ergab 2,01 Promille.

Auf der Dienststelle wurde eine Blutprobe durch einen Arzt genommen. Gegen den Fahrer wurde ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB und Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 St VG eingeleitet.

Der Motorradfahrer blieb bei dem Sturz unverletzt.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

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