Zur genannten Zeit wurde in einem Mehrfamilienhaus Gasgeruch wahrgenommen. Die unmittelbare Überprüfung durch die Feuerwehr und die TWL ergab eine geringe Undichtigkeit an einer Verschraubung am Zählerwerk. Die Undichte konnte unmittelbar behoben werden. Evakuierungsmaßnahmen waren aufgrund der Geringfügigkeit nicht erforderlich. Die kurzfristigen Absperrmaßnahmen führten zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen.
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