Unfallflucht in der Jägerstraße

Im Bereich der Mainzer Oberstadt, wurde ein geparkter Pkw vermutlich beim Aus- oder Einparken beschädigt. Der 23-jährige Fahrzeughalter hatte seinen Ford am rechten Fahrbahnrand der Jägerstraße geparkt. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug dürfte beim rückwärts Ausparken vermutlich mit dem Heck gegen den linken Kotflügel des Ford gestoßen sein und hierbei einen Schaden verursacht haben. Nach dem Unfall entfernte sich das verursachende Fahrzeug unerlaubt von der Unfallstelle. Als Tatzeitraum kommt nach derzeitigem Ermittlungsstand die gesamte vergangene Woche in Betracht.

Die Mainzer Polizei weist wiederholt daraufhin: Wer einen Schaden verursacht, nicht auf den Geschädigten wartet oder nicht die Polizei ruft und einfach wegfährt, begeht eine Straftat nach § 142 des Strafgesetzbuchs. Neben einer Geldstrafe können mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten drohen.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter [email protected] an die Polizei übermittelt werden.

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