Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz

Bingen, Fruchtmarkt, 07.02., 14:00 Uhr. Im Rahmen einer Fußstreife in der Nähe des City Centers wurde der Fahrer eines Fords Transit einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer seit dem 01.05. seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte, hierzulande aber keine Steuer entrichtete. Zudem konnte der 39-Jährige keinen Führerschein vorlegen. Eine Recherche ergab, dass gegen ihn eine Fahrerlaubnissperre vorlag. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden gegen den Mann eingeleitet.

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