Frankenthal – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 10.02.2022 wurde ein 31-Jähriger Kraftfahrzeugführer gegen 01:40 Uhr einer Verkehrskontrolle im Europaring in Frankenthal unterzogen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnten drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Der Fahrzeugführer verweigerte einen Drogenurinvortest, räumte jedoch den Konsum von Betäubungsmittel in zurückliegender Zeit ein. Anhand von Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, da er diese aufgrund eines anderen Verkehrsdeliktes etwa 2 Wochen zuvor abgeben musste. Der Fahrzeugführer wurde hieraufhin mit zur Polizeiinspektion Frankenthal zwecks Entnahme einer Blutprobe genommen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe, kommt auf den 31-Jährigen ein Strafverfahren bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Verbindung mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Fahrt unter dem Konsum von Betäubungsmitteln zu. Zudem muss der Fahrer im Nachgang zum eigentlichen Verfahren mehrfach die sogenannte medizinisch psychologische Untersuchung ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.

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