Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss bei Hilfeleistung von Passanten

Am Mittwochabend fuhr ein PKW Fahrer von der Landesstraße 257 auf einen Feldweg ab, um dort seine "Notdurft" zu verrichten. Im Anschluss wollte wieder von dem quer zur Fahrbahn verlaufendem Feldweg auf die L257 auffahren. Aufgrund einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit kam er rechtsseitig von besagtem Feldweg ab und im Straßengraben zum Stehen. Dabei befand sich die Fahrzeugfront in einer Senke, das Fahrzeugheck noch auf dem Feldweg. Es entstand (noch) kein Fremdschaden.

Vorbeifahrende Passanten stellen das Fahrzeug in dieser Position fest und wollten dem Fahrer beim Herausschieben des Fahrzeuges helfen.

Dazu stellte ein Passant seinen PKW auf dem beschriebenen Feldweg ab.

Der PKW konnte dank der Hilfeleistung aus dem Graben geschoben werden. Der Fahrzeugführer legte den Rückwärtsgang ein und gab Gas, während die 3 Passanten die Fahrzeugfront anschoben. Da der Fahrer im Anschluss weiterhin das Gaspedal betätigte, überwand er die Distanz zum geparkten PKW des Helfers und fuhr mit seinem Fahrzeugheck auf die Fahrzeugfront des Geschädigten auf. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden (jeweils im hohen 3-stelligen Bereich).

Einer der Helfer informierte zwischenzeitlich die Polizei. Diese stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Beschuldigte unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen hohen Wert (1,9 Promille). Dem Mann im mittleren Erwachsenenalter wurde in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.

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