Zettel hinterlassen nach einem Unfall reicht nicht aus!

Am Dienstag, 15. Februar 2022, um 19 Uhr, parkte ein 60-Jähriger mit seinem Opel Astra in der Mundenheimer Straße. Als er am Mittwoch, 16. Februar, um 14 Uhr, mit seinem Auto wegfahren wollte, stellte er einen frischen Unfallschaden (Schadenshöhe ca. 1.000 Euro) am linken Kotflügel fest, sowie einen Zettel mit Telefonnummer an der Windschutzscheibe. Der Unfallverursacher konnte ermittelt werden.

Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Elisabeth Bender
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