Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bingen, 22.02., Dr.-Sieglitz-Straße, 22:05 Uhr. Während der Verkehrskontrolle eines Motorrollers mit blauem Versicherungskennzeichen (maximale Geschwindigkeit 45 km/h) stellten die Beamten fest, dass dieser mindestens eine Geschwindigkeit 65 km/h erreichen konnte. Der 50-jährige Fahrer und gleichzeitige Besitzer konnte lediglich eine unleserliche Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war er nicht. Er gab den Verstoß sofort zu. Sein Kennzeichen wurde sichergestellt und an die zuständige Zulassungsstelle der Kreisverwaltung übersandt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

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