Öffentliche Bekanntmachung: Widmung „Alter Postweg“ in Fachbach

Fachbach. Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in Fachbach gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung Gemäß § 36 LStrG wird die nachstehend genannte Straße in der Ortsgemeinde Fachbach in dem genannten Umfang dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Die Verkehrsanlage „Alter Postweg (Parzellen Flur 1, Flurstücke 38/176, 38/119; Flur 10, Flurstück 86/2 teilweise) als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) wie nachstehend:a) Das Teilstück von der Einmündung in die Straße „Im Fachbachtal“ bis zur Einmündung der Straße „Mittlere Struth“ (Parzellen Flur 1, Flurstücke 38/176, 38/119) für den uneingeschränkten öffentlichen Verkehr.b) Das Teilstück von der Einmündung der Straße „Mittlere Struth“ bis zum Grundstück Flur 10, Flurstück 21/11 (bestehend aus Flur 10, Flurstück 86/2 teilweise) mit nachfolgenden Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr: Verbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen tatsächliche Masse. Die Verkehrsübergabe der vorstehend jeweils genannten Flächen ist bereits erfolgt.Diese Verfügung gilt mit Ablauf des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tages als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in den derzeit geltenden Fassungen).Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau einzulegen. Der Widerspruch kann1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstr. 1, 56130 Bad Ems,2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: [email protected]. durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: [email protected] werden.Ein Plan, in dem die gewidmeten Flächen dargestellt sind, ist dieser Widmungsverfügung als deren Bestandteil beigefügt. Pläne, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau (siehe Ortsangabe in der Rechtsbehelfsbelehrung) montags bis mittwochs in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Fachbach. Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-NassauBad Ems, 21.02.2022Uwe BruchhäuserBürgermeister