Trunkenheitsfahrt/Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 04.03 2022 gegen 22:20 Uhr teilte ein Verkehrsteilnehmer einen grauen Volvo mit, welcher vor ihm auf der BAB 8 in Schlangenlinien fahren würde. Der Anrufer folgte dem Fahrzeug bis in die Fruchtmarktstraße, wo der PKW parkte. Eine Streife konnte den Fahrer des Volvos feststellen. Da bei dem Fahrzeugführer starker Alkoholgeruch wahrgenommen wurde ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,57 Promille. Weiterhin räumte der 42-Jährige ein, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. |pizw

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