(Schifferstadt) Verhinderung der Weiterfahrt

Anlass für die Verkehrskontrolle eines Mofa-Fahrers in der Dürkheimer Straße am Donnerstag, 17.03.2022, gegen 18:00 Uhr, war eigentlich der nicht ordnungsgemäß getragene Helm. Bei der Kontrolle konnte sodann Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein Test ergab einen Wert von 0,44 Promille. Da die Promillegrenze nicht überschritten war und sowohl bei der Person als auch beim Fahrverhalten keine Auffälligkeiten vorlagen, lag diesbezüglich kein Verstoß vor. Jedoch war der Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Mofaprüfbescheinigung. Letztlich wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und mehrere Ordnungswidrigkeitenverstöße an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleitet.

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