Streit um Bekleidung gipfelt in Strafanzeige

Donnerstag, 17.03.2022

Da ein Gast eines Fitnessstudios vermeintlich ein T-Shirt einer Marke trug, die mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht wird, beschwerte sich ein 32-jähriger Mainzer bei Mitarbeitern des Studios.

Obwohl sich herausstellte, dass es nicht von der Marke war, wechselte der Gast das T-Shirt zur Befriedung der Situation umgehend. Das reichte dem Beschwerdeführer jedoch nicht. Er verlangte die Erteilung eines Hausverbots für den Mann. Um die Situation aufzuklären, wurde die Polizei verständigt.

Zwecks Identifizierung wurden alle Beteiligten aufgefordert, ihre Personalausweise auszuhändigen. Der 32-Jährige konnte jedoch lediglich ein Foto seines Ausweises auf dem Smartphone vorzeigen. Beim Abgleich der Personalien stellte sich heraus, dass es sich bei dem abfotografierten Personalausweis offensichtlich um eine Fälschung handelte. Von den Beamten darauf angesprochen, zeigte der Mainzer nach kurzer Suche in seinem Smartphone das Bild seines richtigen Ausweises vor.

Das Smartphone wurde sichergestellt. Gegen den Mainzer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet.

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