Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fund von Drogen

Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen kontrollierte die Bundespolizei am Samstagmorgen zwei Fahrzeuginsassen im Bereich Trier-Ehrang.

Der 23-jährige Fahrzeugführer konnte sich nicht ausweisen und gab zunächst falsche Personalien an. Das Ausweisdokument wurde im Laufe der Kontrolle beim Beifahrer aufgefunden. Laut Überprüfung war er in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, u. a. wegen Verkehrs- und Drogendelikten. Weiterhin ist er bis dato nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein erneutes Strafverfahren wurde eingeleitet und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

Gegen den 29-jährigen Beifahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. Er führte in seinem Rucksack eine Plastikdose mit insgesamt 35 Gramm Amphetamin in verschiedenen Griptütchen sowie 20-30 Gramm Streckmittel mit sich.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide an ihre jeweilige Wohnanschrift entlassen.

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