Unter Drogeneinfluss am Lenkrad

Am 22.03.2022, gegen 15:30 Uhr, wurde durch eine aufmerksame Zeugin beobachtet wie zwei Personen in einem Pkw Drogen konsumiert hätten. Im Fahrzeug hätte sich weiterhin ein Kind befunden. Im Anschluss seien die Personen mit ihrem Pkw auf den Tedox-Parkplatz in Worms gefahren, wo sie schlussendlich auch durch die Polizeibeamten kontrolliert werden konnten. Bei dem 35-jährigen Fahrer konnte der Einfluss von Betäubungsmitteln mittels Urintest festgestellt werden. Ihm wurde anschließend eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Bei dem anwesenden Kind konnte keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden.

Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe kommt gemäß Bußgeldkatalog auf den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein eventuelles Fahrverbot zu. Zudem muss er im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die sogenannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.

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