Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Lösen von Radmuttern sowie Feststellung einer Trunkenheitsfahrt

Am Mittwoch, den 30.03.22 erstattete ein Geschädigter aus Neuerburg/Eifel eine Strafanzeige wegen dem Lösen von Radmuttern an seinem Fahrzeug. Er gab an, am Vortag mit seinem Fahrzeug von Dahlem nach Neuerburg gefahren zu sein. Zu Hause angekommen stellte er fest, dass mehrere Radmuttern an den Felgen der Fahrerseite fehlten bzw. gelöst waren. Es wurde ein Strafverfahren wegen Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.

Im Rahmen von Verkehrskontrollen in der vergangenen Nacht wurde um 00:45 Uhr in Echternacherbrück ein Fahrzeugführer angetroffen, der unter Alkoholeinfluss stand. Ein entsprechender Test ergab einen Wert von 1,3 Promille. Gegen den Fahrzeugführer wurde eine Strafverfahren eingeleitet sowie eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.

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