Straßenverkehrsgefährdung durch Überholen trotz Überholverbot

Am 30.03.2022, gg. 06.15 h, kam es auf der Bundesstraße 51 im Bereich Reuth zu einem Überholverstoß mit Straßenverkehrsgefährdung. Die Fahrerin eines PKW war hierbei im Begriff, von Olzheim in Richtung Stadtkyll fahrend, auf dem dort zweistreifen Ausbau einen vorausfahrenden LKW zu überholen. In diesem Moment erkannte sie, wie ein ihr entgegenkommendes Fahrzeug ebenfalls einen LKW überholte, obwohl in Gegenrichtung nur ein Fahrstreifen mit doppelt durchzogener Linie und somit Überholverbot vorhanden war. Nur durch das sofortige Wiedereinscheren der berechtigten PKW-Fahrerin konnte ein folgenschwerer Verkehrsunfall vermieden werden. Bei dem überholenden Fahrzeug soll es sich um einen Geländewagen/SUV gehandelt haben.

Sachdienliche Hinweise zum Verkehrsvorgang und insbesondere zum SUV im Gegenverkehr werden an die Polizeiinspektion in Prüm erbeten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Prüm
Pressestelle

Telefon: 06551/9420
[email protected]

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Straßenverkehrsgefährdung durch Überholen trotz Überholverbot

Am 30.03.2022, gg. 06.15 h, kam es auf der Bundesstraße 51 im Bereich Reuth zu einem Überholverstoß mit Straßenverkehrsgefährdung. Die Fahrerin eines PKW war hierbei im Begriff, von Olzheim in Richtung Stadtkyll fahrend, auf dem dort zweistreifen Ausbau einen vorausfahrenden LKW zu überholen. In diesem Moment erkannte sie, wie ein ihr entgegenkommendes Fahrzeug ebenfalls einen LKW überholte, obwohl in Gegenrichtung nur ein Fahrstreifen mit doppelt durchzogener Linie und somit Überholverbot vorhanden war. Nur durch das sofortige Wiedereinscheren der berechtigten PKW-Fahrerin konnte ein folgenschwerer Verkehrsunfall vermieden werden. Bei dem überholenden Fahrzeug soll es sich um einen Geländewagen/SUV gehandelt haben.

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