Wochenendbilanz der Polizeiinspektion Idar-Oberstein

Am Wochenende, vom 01.04.2022 bis einschließlich 03.04.2022, verzeichnete die Polizeiinspektion Idar-Oberstein ca.45 Einsätze, in denen polizeiliches Erscheinen erforderlich war.

Am Freitag, den 01.04.2022 kam es im Bereich der Kasinostraße zu einem polizeilichen Einsatz bei der hiesigen Dienststelle, zwecks Durchsetzung eines Hausverbotes, ersucht wurde. Da das Gegenüber hinreichend polizeilich bekannt war, wurde die Einsatzörtlichkeit zunächst mit starken Kräften angefahren. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnten zwei hinreichend polizeibekannte Personen angetroffen werden. Da der Verantwortliche, gegen den das Hausverbot ausgesprochen werden sollte, augenscheinlich unter dem starken Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde er mittels Krankenwagen ins Klinikum nach Idar-Oberstein verbracht. Ansonsten kam es an diesem Freitag zu keinen weiteren, nennenswerten Einsätzen.

Am Samstagmittag, den 02.04.2022, führte hiesige Dienststelle aufgrund mehrerer Bürgerbegehren eine Fußstreife im Bereich der Fußgängerzone Idar durch. Hier kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen. Gegen Abend konnte ein Fahrzeugführer auf einem E-Scooter kontrolliert werden, der über keinen Versicherungsschutz verfügte. Ein Strafverfahren hierzu wurde eingeleitet. Auch hier weißt die Polizeiinspektion Idar-Oberstein erneut hin, dass bei Eintritt eines Schadensfalls die Versicherung nicht verpflichtet ist, für entstandene Sach- oder Personenschäden aufzukommen.

In der Nacht vom 02.04.2022 auf den 03.04.2022 kam es im Bereich der Hauptstraße in Idar-Oberstein zu einer gefährlichen Körperverletzung, bei der Tierabwehrspray gegen den Geschädigten eingesetzt wurde. Der Geschädigte wurde hierdurch leicht verletzt, eine weitere medizinische Versorgung war dennoch nicht von Nöten. Ebenso kam es am Morgen des 03.04.2022 zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen zwei Personengruppen im Bereich "Am Markt" in Idar-Oberstein. Alle Personen waren stark alkoholisiert und verweigerten vor Ort einen freiwilligen Atemalkoholtest. Nach entsprechender Sachverhaltsaufnahme vor Ort und Fertigung von Lichtbildern wurden die Personen anschließend aus der Maßnahme entlassen. Wenige Stunden später kam es erneut zu einer Körperverletzung unter Beteiligung von drei Personen aus einer der o.g. Personengruppe. Bei Erblicken des Streifenwagens flüchteten zwei namentlich bekannte Personen. Eine Person konnte jedoch kontrolliert werden. Dieser wurde im Anschluss eine Blutprobe entnommen. Gegen Mittag des 03.04.2022 führten Polizeibeamt*innen auf der L160, Höhe der Ortschaft Herrstein, Geschwindigkeitskontrollen durch. Hierbei konnten ca. 15 Geschwindigkeitsverstöße geahndet werden. Im Verlauf des Abends erschien eine Person, welche eine Körperverletzung zu seinem Nachteil in der Diskothek Granada anzeigte. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

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