Häufung von Betrugsfällen durch Mahnschreiben einer falschen Anwaltskanzlei

In den letzten Tagen wurden mehrere Strafanzeigen bei der Polizei Linz am Rhein wegen dem Erhalt so genannter Vorgerichtlicher Mahnungen erstattet. Die Geschädigten fanden im Briefkasten ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus München vor, in dem für eine angebliche Teilnahme an einer Lotterie die Zahlung von 289,50EUR gefordert wird. Im Falle der Nichtzahlung wird den Geschädigten mit einem kostenintensiven Gerichtsverfahren gedroht. Die im Schreiben genannte Anwaltskanzlei und auch die beiden genannten Anwälte sind tatsächlich nicht existent. Die Polizei rechnet damit, dass weitere Fälle auftreten und rät, den geforderten Betrag in keinem Fall an die Betrüger zu überweisen oder Kontaktversuche zu unternehmen. Die scheinbar massenhaft verschickten Schreiben sind allesamt gegenstandslos.

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