Das Polizeipräsidium Koblenz informiert über ein wichtiges Thema aus der Verkehrssicherheit…die Anschnallpflicht.

Jede Autofahrerin, jeder Autofahrer, jede Beifahrerin, jeder Beifahrer und jedes Kind im Auto hat einen dabei...einen LEBENSRETTER! Gemeint ist hier der Sicherheitsgurt.

Seit 1976 besteht die Pflicht auf dem Fahrersitz den Sicherheitsgurt anzulegen. 1979 wurde die Pflicht auf auch Mitfahrende ausgeweitet. Wie sinnvoll der Sicherheitsgurt ist dürfte wohl niemand mehr ernsthaft in Frage stellen. Studien, Crashtests, wissenschaftliche Unfallforschungen und vor allem der Alltag auf unseren Straßen beweisen, dass der Begriff Lebensretter richtig ist.

Im Grundsatz besteht also eine Gurtpflicht für alle Insassen in einem PKW.

Dies gilt auch in einem Taxi. Für die Fahrgäste genauso, wie für die Taxifahrerin oder den Taxifahrer. Schwangere müssen sich auch anschnallen. Könnte der Gurt dem ungeborene Kind schaden, so muss dies ärztlich attestiert sein.

Zwar gibt es tatsächlich Ausnahmen von der "Gurtpflicht", diese sind jedoch auf bestimmte Situationen beschränkt.

Ein Lieferant bei der Auslieferung, welcher im "Haus-zu-Haus-Verkehr" unterwegs ist muss keinen Sicherheitsgurt tragen. Aber auch nur dann, wenn er tatsächlich immer wieder aussteigen muss um seiner Ausliefertätigkeit nachzugehen. Wer mit seinem Auto in Schrittgeschwindigkeit über einen Parkplatz fährt oder wer rückwärts fährt, ist ebenfalls von der Pflicht den Sicherheitsgurt anzulegen befreit. Gleiches gilt für die Mitfahrt in einem Bus, welcher im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt ist und in dem auch stehende Fahrgäste erlaubt sind.

Dass der Gurt nicht gut passt, dass man es gerade eilig hatte und deshalb den Gurt vergessen hat, dass man doch nur eine sehr kurze Strecke fährt..., das sind die gängigsten Ausreden, die unsere Kolleginnen und Kollegen bei Verkehrskontrollen als Begründung genannt bekommen.

Bei den Kontrollen geht es um die Verkehrssicherheit. Nur ein richtig angelegter Gurt kann Leben retten oder vor schweren Verletzungen schützen. Darum geht es!

Ein angelegter Gurt ist wohl mit das Leichteste, was man für seine eigene Sicherheit im Straßenverkehr tun kann.

Im Rahmen einer Verkehrssicherheitsaktion führten die Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz zwischen dem 04. und 10. April gezielte Kontrollen in Bezug auf die Gurtanlegepflicht durch. Hierbei wurden insgesamt 985 Fahrzeuge angehalten und 184 Verstöße mit Gurtbezug festgestellt. Zusätzlich mussten u.a. 42 Handyverstöße geahndet werden.

Die Polizeidienststellen werden auch weiterhin Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Anschnallpflicht durchführen, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz
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PHK Lars Brummer
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