Versicherungskennzeichen auch für E-Roller und E-Scooter

Am Samstagmorgen wurde in der Ortslage Gensingen erneut ein E-Scooter, gefahren von einem 17 Jährigen jungen Mann kontrolliert, an dem kein gültiges Versicherungskennzeichen für das Jahr 2022 angebracht war. Nach Angaben des Jugendlichen habe er nicht gewusst, dass für das Kraftfahrzeug ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben sei. Für die Nutzung solcher Kraftfahrzeuge wie z.B. E-Scootern, E-Bikes oder S-Pedelecs ist, soweit die Fahrzeuge über eine Zulassung/Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr verfügen, ein gütiges Versicherungskennzeichen als Nachweis für die erforderliche Haftpflichtversicherung für das aktuelle Geschäftsjahr vorgeschrieben. Erforderliche Versicherungskennzeichen können bei allen ortsansässigen Versicherungen wie auch Online erworben werden und sind jeweils für maximal 1 Jahr gültig. Eine Nutzung solchen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültigen Versicherungsschutz wird hingegen als Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geahndet.

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