E-Scooter Kontrollwoche in Kaiserslautern

E-Scooter sind aus dem Stadtbild von Kaiserslautern nicht mehr wegzudenken. Egal ob ein eigener oder ein geliehener - E-Scooter liegen im Trend. Leider muss die Polizei in Sachen E-Scooter auf eine ernüchternde Bilanz blicken. Obwohl über das Thema Elektrokleinstfahrzeuge bislang umfassend berichtet wurde, halten sich einige Personen immer noch nicht an die Spielregeln. Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. April 2022 wurden im Stadtgebiet Kaiserslautern insgesamt 43 Unfällen mit Beteiligung von E-Scootern polizeilich registriert. 29 Unfälle wurden von E-Scooter-Fahrern und Fahrerinnen verursacht. Sechs standen unter Alkoholeinfluss. Vier standen zudem unter Drogeneinfluss (Mischkonsum).

Allein in den ersten vier Monaten 2022 wurden bei Kontrollen insgesamt 97 Verstöße von E-Scooter Fahrern aufgrund des alkohol- und / oder drogenbeeinflussten Führens dieser Kraftfahrzeuge geahndet. Die Leiterin bzw. der Leiter der Stadtinspektionen Kaiserslautern, Katja Schomburg und Christian Deutsch, weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Benutzung von E-Scootern dieselben Promillegrenzen wie u. a. bei der Benutzung von Pkw gelten. Auch ist es untersagt unter Drogeneinfluss einen derartigen E-Scooter zu führen. Des Weiteren zeigte sich, dass E-Scooter-Fahrer nicht immer die zulässigen Verkehrsflächen nutzen. 18 Fahrer und Fahrerinnen verstießen zudem gegen das Pflichtversicherungsgesetz, indem sie nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten.

Die Polizeiinspektionen 1 und 2 werden deshalb ab Mittwoch, 04. Mai verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen und appellieren an alle Nutzer der E-Scooter, die geltenden Regeln einzuhalten. "Mit diesen Kontrollen möchten wir die Bevölkerung für Gefahren, die aus dem Straßenverkehr im Allgemeinen und auch bei der Nutzung von E-Scooter erwachsen können, sensibilisieren," so die Leiterin und der Leiter der jeweiligen Polizeiinspektionen, "Wir werden ein Hauptaugenmerk auf die Verfolgung von Verstößen alkohol- und drogenbeeinflusster Fahrzeugführern legen, aber auch das Befahren nicht zulässiger Verkehrsflächen und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz konsequent ahnden." Die Polizei weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei E-Scootern nicht um Spiel- und Spaßgeräte handelt, es sind aus verkehrsrechtlicher Sicht Kraftfahrzeuge. In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind die Regeln für die Benutzung der E-Scooter festgelegt. https://s.rlp.de/33b-9 Informationen zur Nutzung eines E-Scooters finden Sie hier: https://s.rlp.de/7Yrj6 |elz

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