Kontrollmaßnahmen der Polizeiinspektion Bitburg am Wochenende – ein Unfall infolge von Alkoholeinfluss, vier weitere berauschte Verkehrsteilnehmer.

Am vergangenen Wochenende wurden durch die Polizeiinspektion Bitburg im Rahmen von routinemäßigen Kontrollmaßnahmen im Straßenverkehr insgesamt fünf Fahrzeugführer festgestellt, welche unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln standen.

Am Freitagabend wurde ein 31-Jähriger Mann mit seinem PKW in der Mindener Straße in Echternacherbrück kontrolliert. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnten Verdachtsmomente für einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln erlangt werden. Ein durchgeführter Vortest reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC.

Am Samstagmorgen erfolgte auf dem Flugplatz in Bitburg die Kontrolle eines 38-Jährigen Fahrzeugführers mit seinem PKW. Bei diesem konnte deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Vortest ergab einen Wert von gut 1,3 Promille.

Ebenfalls am Samstagmorgen ereignete sich gegen 04:00 Uhr ein Verkehrsunfall auf der L7 bei Bettingen. Der 28-Jährige Fahrzeugführer ließ seinen PKW an der Unfallstelle zurück und konnte zunächst flüchten. Er konnte in der Folge durch eine Streifenwagenbesatzung ermittelt und gestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab auch hier einen Wert von ca. 1,3 Promille.

Am Samstagmittag wurde ein 27-Jähriger Mann mit seinem PKW im Bereich des Flugplatz Bitburg kontrolliert. Auch hier ergaben sich Hinweise auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum. Der Fahrzeugführer zeigte sich wenig kooperativ und verweigerte einen Vortest. In der Folge wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet.

Am Sonntagvormittag erfolgte bei einem 36-Jährigen Mann eine Verkehrskontrolle mit seinem PKW in der Niederweiser Straße in Irrel. Da bei dem Fahrzeugführer Hinweise für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum erlangt werden konnten, wurde ein Vortest durchgeführt. Dieser reagierte positiv auf THC. Im Fahrzeug konnten geringe Mengen Cannabis und Amphetamine aufgefunden und sichergestellt werden.

Allen Fahrzeugführern wurden Blutproben entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, es erfolgte die Einleitung der zutreffenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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