Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohung

Am Samstag, 21.05.22, gegen 16:20 Uhr erhielt die Polizei Grünstadt die Mitteilung, dass ein PKW mit quietschenden Reifen durch Carlsberg fahren würde. Das Fahrzeug wurde vor Ort einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten die Beamten bei dem Fahrer Atemalkoholgeruch feststellen sowie Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum erlangen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,24 Promille. Der 42-jährige Fahrer aus dem Kreis Bad Dürkheim ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der von ihm genutzte PKW war zudem nicht zugelassen. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme teilte ein Anwohner den Beamten mit, er habe den Fahrer auf dessen Fehlverhalten angesprochen, woraufhin ein verbaler Streit zwischen den beiden Männern entstand in dessen Verlauf der Fahrer den Anwohner verbal mit dem Leben bedrohte. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen; gegen ihn wurden Strafverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Betäubungsmittelgesetzes sowie wegen Bedrohung eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Grünstadt


Telefon: 06359 9312-0
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.