Untersagung der Weiterfahrt

Am Freitag, 27.05.2022 wurde in Cochem ein niederländischer Motorradfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, da die Auspuffanlage offensichtlich zu laut war. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurde neben der nicht zulässigen Auspuffanlage weiterhin festgestellt, dass die Mindestprofiltiefe (1,6 mm) am Hinterreifen deutlich unterschritten war.

Da der Motorradfahrer gerade eine Motorradtour mit Freunden starten wollte, musste aufgrund der geringen Profiltiefe und der nicht zulässigen Auspuffanlage die Weiterfahrt untersagt werden. Ein Austausch des Reifens war aufgrund des Feiertages zuvor nicht möglich.

Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Letztlich wurde das Motorrad mittels Anhänger wieder in die Niederlande transportiert.

Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Polizei empfiehlt, vor Antritt einer Motorradtour das Fahrzeug einer technischen Durchsicht zu unterziehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cochem

Telefon: 02651-984-0
[email protected]

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.