Weltfahrradtag am 3. Juni: LKA Rheinland-Pfalz sensibilisiert für ein rücksichts- und respektvolles Verkehrsverhalten gegenüber Radfahrenden

Bei Autounfällen bleibt es glücklicherweise oft bei Blechschäden - auch, weil Autos eine Knautschzone haben, durch die die Insassen geschützt sind. Personen auf einem Fahrrad haben eine solche Knautschzone nicht, weshalb sie besonders gefährdet sind. Im vergangenen Jahr gab es in Rheinland-Pfalz 3.570 Unfälle mit Beteiligung eines Fahrrads. Dabei sind 12 Radfahrende tödlich verunglückt, 562 wurden schwer verletzt (Vergleich 2020: 4.023 Fahrradunfälle, dabei 672 Schwerverletzte, 14 Todesfälle). Die Polizei Rheinland-Pfalz sensibilisiert anlässlich des Weltfahrradtags am 3. Juni für ein rücksichts- und respektvolles Verkehrsverhalten gegenüber allen Radfahrenden, damit diese Zahlen sinken.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) appelliert an alle Autofahrenden:

   - Halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand, wenn Sie an einer 
     Person auf einem Fahrrad vorbeifahren; ab 90 km/h und außerorts 
     müssen es sogar zwei Meter sein. Ist das nicht möglich, müssen 
     Sie mit dem Vorbeifahren warten.
   - Achten Sie beim Abbiegen besonders auf Radfahrende - auch auf 
     jene, die in die gleiche Richtung geradeaus fahren und etwa zur 
     selben Zeit die Abbiegestelle erreichen.
   - Achten Sie stets auf richtig eingestellte Außen- und 
     Rückspiegel. Je besser sie eingestellt sind, desto kleiner ist 
     der tote Winkel, in dem Radfahrende übersehen werden könnten. 
     Vergessen sie trotzdem den Schulterblick nicht.
   - Halten Sie nicht auf Fahrradschutzstreifen (gestrichelte Linie).
     Es darf nur kurz darauf ausgewichen werden. Bei einem 
     Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) ist weder Parken, noch 
     Halten oder Ausweichen erlaubt.
   - Passen Sie beim Öffnen der Autotür auf, damit kein Radfahrer mit
     der Tür zusammenstößt. Unser Tipp: Öffnen Sie die Fahrertür von 
     innen mit der rechten Hand, damit sich der Oberkörper 
     automatisch leicht in Richtung des nachfolgenden Verkehrs dreht.

Folgendes sollten Autofahrende außerdem beachten:

   - Radfahrende sind nicht gezwungen auf einem Radweg zu fahren, 
     sondern dürfen auch die Straße benutzen - außer, wenn die 
     Benutzung durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben 
     ist.
   - Auch Fahrradfahrende müssen einen Sicherheitsabstand zu am 
     Fahrbahnrand parkenden Autos einhalten, weshalb sie vor allem 
     bei Engstellen weit in der Mitte der Straße fahren müssen.
   - Bei einer roten Ampel dürfen Radfahrende wartende Autos rechts 
     überholen, wenn genügend Platz dafür vorhanden ist - 
     selbstverständlich mit angemessener Geschwindigkeit und 
     besonderer Vorsicht.

Darüber hinaus betont das LKA die Wichtigkeit, auf ein verkehrssicheres Zweirad zu achten. Dazu gehört auch eine funktionierende Beleuchtung, eine Klingel sowie vorgeschriebene Reflektoren. Zudem sollte ein Fahrradhelm getragen werden, um den Kopf bei einem Sturz vor Verletzungen zu schützen. Wie auch Autofahrende sollten fahrradfahrende Personen ebenfalls vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein sowie auf den Konsum von Alkohol und Drogen verzichten. Die Nutzung eines Smartphones ist während dem Radfahren verboten.

Die Polizei Rheinland-Pfalz wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/lka