Betrugsversuch bei der Führerscheinprüfung

Durch die Prüfung gefallen und eine Strafanzeige am Hals: So lautet die Bilanz des 20-jährigen Beschuldigten, der sich bei der theoretischen Führerscheinprüfung "vertreten" lassen wollte.

Am gestrigen Dienstag, den 31.05.2022 hatte der 20-Jährige gegen 13:45 Uhr in der Hans-Böckler-Straße zur Prüfung erscheinen sollen. Nachdem die männliche Person den Personalausweis des 20-Jährigen vorzeigte, wurde eine Mitarbeiterin des TÜV jedoch misstrauisch und konfrontierte ihn mit dem Verdacht, dass es sich nicht um in handele auf dem Ausweisdokument. Daraufhin flüchtete der Unbekannt fußläufig, lies den Ausweis jedoch zurück.

Den Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren nach § 276 StGB Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen. Ob er so schnell einen neuen Versuch für die Theorieprüfung bekommt, ist auch fraglich. Ein Betrugsversuch kann eine Sperre von bis zu neun Monaten nach sich ziehen.

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