Ladendieb „vergisst“ Bezahlvorgang

Der Detektiv eines Supermarktes in Koblenz-Bubenheim meldete gegen 11:40 Uhr am gestrigen Mittwoch einen flüchtigen Ladendieb. Die eingetroffenen Beamten konnten diesen samt Ehefrau und einem Baby auf dem Parkplatz feststellen.

Bei der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der beschuldigte Ehemann den voll beladenen Einkaufswagen im Wert von ca. 120 Euro am Kassenbereich vorbei - durch den Ein- und nicht Ausgang - wieder raus schob. Auf Ansprache des Ladendetektivs reagierte der Mann aggressiv und beleidigend. Dies setzte er auch im Beisein der Polizeibeamten fort und bedrohte den Mitarbeiter. Als Begründung gab der Beschuldigte an, dass er vergessen habe, die Ware zu bezahlen. Denn an fehlenden Mitteln scheint es nicht gelegen zu haben: ein hoher dreistelliger Bargeldbetrag sowie EC-Karten befanden sich in seiner Geldbörse.

Das hat sich nun wirklich nicht gelohnt: Ein Jahr Hausverbot, Strafanzeigen wegen Diebstahls und Beleidigung, und auch die Ware musste noch bezahlt werden.

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