Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Am Samstag, 28.05.2022, wurde die Polizei Cochem und das Veterinäramt Cochem bezüglich einer vermeintlich "schlechten" Hundehaltung verständigt. Ersten Ermittlungen zur Folge wurde in einer Gemeinde der Verbandsgemeinde Cochem bei einem Hund ein seit 01.01.2022 lt. Tierschutzhundeverordnung gänzlich verbotenes "Stachelhalsband" genutzt. Der Hund erlitt hierdurch massive Verletzungen. Es erfolgte die Sicherstellung des Stachelhalsbandes, die Wegnahme des Hundes und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz. Eine Prüfung bezüglich eines Hundehalteverbotes erfolgt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cochem


Telefon: 02671-984-0
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