Führen eines PKW unter Drogeneinfluss

Ein 21-jähriger Franzose konnte am Sonntagabend einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch zwei Beamte der Polizeiinspektion Wörth unterzogen werden. Im Rahmen der Kontrolle zeigte der junge Mann Auffallerscheinungen, die für den Konsum von Drogen typisch sind. Um den Verdacht des Drogenkonsums zu verifizieren, wurde zunächst ein Urin-Vortest auf der Dienststelle durchgeführt. Dieser verlief positiv auf THC, bei dem es sich um den Wirkstoff der in Deutschland verbotenen Cannabispflanze handelt. Zum Zwecke der Beweissicherung wurde dem Fahrer deshalb durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Das Fahrzeug des Mannes wurde verkehrssicher abgestellt, der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde dem Betroffenen untersagt, auch sein Führerschein wurde aus diesem Grund zunächst sichergestellt. Bei nachgewiesener Nüchternheit kann der Führerschein frühestens in 48 Stunden wieder abgeholt werden. Das Ergebnis der Blutuntersuchung entscheidet über die Strafe, wegen Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogenbeeinflussung, die den jungen Mann erwartet.

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