Parkunfall unter Alkoholeinfluss

Zu einem missglückten Ausparkversuch kam es am vergangenen Donnerstagabend gegen 22:30 Uhr auf dem Parkplatz des Mainzer Volksparks in der Göttelmannstraße.

Bei seinen vergeblichen Versuchen aus einer Parklücke herauszufahren, stieß ein 63-jähriger Mainzer nach Angaben eines Zeugen mehrfach gegen andere geparkte Fahrzeuge und auf dem Parkplatz befindliche Sachgegenstände. Schließlich gab der Fahrzeugführer sein Vorhaben auf und schaltete seinen Motor ab.

Die hinzugerufenen Polizisten konnten die Situation, wie durch den Zeugen beschrieben, vorfinden und den Unfallverursacher in seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz antreffen.

Bei der Unfallaufnahme konnte ein Schaden an einem geparkten PKW festgestellt werden. Weitere Gegenstände, wie beispielsweise ein Blumenkübel, blieben unbeschädigt. Ein Atemalkoholtest bei dem Fahrer erhärtete den Verdacht, dass der Unfallverursacher zum Unfallzeitpunkt nicht ganz nüchtern war. Der Mann pustete einen Wert von über 2 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen Führerschein besitzt.

Durch diesen Unfall hat eine schwerwiegende Trunkenheitsfahrt mit hohen Risiken für andere Verkehrsteilnehmer erst gar nicht stattgefunden.

Es folgte die Entnahme einer Blutprobe sowie eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 315c StGB und Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 StVG.

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