Rollerfahrer unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis

In der Nacht von Sonntag auf Montag fiel den Polizeibeamten in der Steinstraße in Güllesheim ein 50ccm Roller auf, der mit 2 Personen besetzt war. Der Fahrzeugführer fuhr ohne Helm und hatte das Licht nicht eingeschaltet Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 18 - jährige Roller Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,18 Promille. Des Weiteren war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, er verfügte lediglich über eine Mofa-Prüfbescheinigung. Ihm wurde in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Zudem sind Strafverfahren wegen des Führens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Straßenhaus

Telefon: 02634/952-0
www.polizei.rlp.de/pd.neuwied


Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.