Unerlaubte Einreise, falsche Namensangabe und zwei Haftbefehle

Nachts um ca. 23.00 Uhr wurde am 18. Juni 2022 im Rahmen der Binnengrenzfahndung bei Hornbach durch die Bundespolizei ein PKW mit französischen Kennzeichen angehalten und kontrolliert. In diesem saßen zwei Männer, 38 und 31 Jahre alt, welche sich beide nicht ausweisen konnten. Aus diesem Grund machten sie mündliche Angaben zu ihren Personalien, welche über das Gemeinsame Zentrum in Kehl überprüft wurden und für einen der Männer nicht bestätigt werden konnten. So fuhr der 31-jährige zurück nach Frankreich, um die Personaldokumente des 38-jährigen zu holen. Nach Überprüfung des türkischen Reisepasses konnte festgestellt werden, dass er falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht hatte, der Aufenthaltstitel für Deutschland bereits seit neun Monaten abgelaufen ist und gegen den Mann zwei Vollstreckungshaftbefehle bestanden. Unter anderem hatte der Verstoß gegen das Waffengesetz dem 38-Jährigen eine zu zahlende Geldbuße von insgesamt 5900EUR eingebracht. Da er diese nicht bezahlte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken verbracht, um dort die Ersatzfreiheitsstrafe von 95 Tagen zu verbüßen. Weiterhin wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einreise eröffnet sowie ein Bußgeldverfahren aufgrund falscher Namensangabe eingeleitet.

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