Ungebetener Gast löst hohe Kosten aus

Ein 27-jähriger Mann aus Mainz entdeckte in den frühen Morgenstunden des gestrigen Montages eine Fledermaus in seinem Wohnzimmer. Da er sich nicht selbst zu helfen wusste, suchte er sich über das Internet ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen. Ein Mitarbeiter der angeblichen Firma erschien wenig später bei dem Mann zu Hause und verteilte zunächst großzügig ein Spray im Raum. Zusätzlich positionierte er kleine Pulverkugeln, die im Wohnzimmer belassen werden sollten um das Tier zu verjagen. Als der Mitarbeiter seine Arbeiten beendete und die Rechnung aushändigte, staunte der Bewohner nicht schlecht. Schlappe 900EUR sollte er für das Verjagen seines ungebetenen Gasts bezahlen. Nach dem Einsatz des Schädlingsbekämpfers informierte sich der 27-Jährige erneut und musste feststellen, offenbar Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Den Vorfall meldete der junge Mann im Anschuss bei der Mainzer Polizei, die nun die Ermittlungen übernimmt.

Die Mainzer Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Fledermäuse keine Schädlinge sind. Fledermäuse gehören überall in Europa zu den geschützten Tierarten und sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz als "vom Aussterben bedrohte" Tiere besonders geschützt. Wer eine Fledermaus fängt, verletzt oder tötet muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wenn sich durch ein offenes Fenster eine Fledermaus in Ihr Haus verirrt, lassen Sie das Tier am besten einfach in Ruhe. Lassen Sie das Fenster weit geöffnet, spätestens in der Nacht findet die Fledermaus normalerweise den Weg nach draußen. Darüber hinaus wenden sie sich an das NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) -Fledermaustelefon: 030-284984-5000

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Pressestelle

Telefon: 06131/653045
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.