Bei Einreise verhaftet

Am 10. Juli 2022 wurden zwei rumänische Staatsangehörige abends um 21:10 Uhr auf der B 9 unmittelbar nach ihrer Einreise nach Deutschland im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle festgestellt. Das Fahrzeug wurde durch einen 37-jährigen Mann geführt, welcher durch eine 25-jährige Frau begleitet wurde. Es konnte vor Ort durch die Beamten der Bundespolizei festgestellt werden, dass der Herr nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Die Kontrolle ergab eine bestehende Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls sowie einen Vollstreckungshaftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann. Laut diesem musste er 2280 Euro zahlen. Damit nicht genug, so bestand auch gegen die Frau ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls in einer Höhe von insgesamt 3986 Euro. Da beide die Summe nicht aufbrachten, wurden sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die JVA Zweibrücken verbracht, wo er die Ersatzfreiheitsstrafe von 76 Tagen und sie von 130 Tagen verbüßen. Den 37-Jährigen erwartet zudem eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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