Kleinkrafträder ohne die erforderliche Fahrerlaubnis…

...wurden am Morgen des 11.07.2022 durch zwei Neustadter Bürger geführt. Der erste Vorfall ereignete sich um 09:00 Uhr in der Konrad-Adenauer-Straße in 67433 als ein 58-Jähriger mit seinem KKR einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der Mann legte Fahrzeugpapiere vor, welche zunächst eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bescheinigten. Eine Überprüfung auf einem geeichten Prüfstand ergab jedoch einen Wert von 45 km/h. Um 11 Uhr wurde ein 36-Jähriger mit seinem KKR in der Lachener Straße ebenfalls einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Mann fuhr zuvor mit einer Geschwindigkeit von über 30km/h vor dem Funkstreifenwagen. Im Rahmen der Kontrolle räumte der Neustadter letztlich ein, dass sein KKR deutlich über 30 km/h fahren würde. Beide Personen waren nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, weshalb diese sich in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.

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Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße

F. Roth, Polizeikommissar

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