B 327 – Südtangente Koblenz; Instandsetzung der Hochstraße Oberwerth und der Hangbrücke Laubachtal – aktuelle Informationen

Nachtbaustelle mit Vollsperrung

Für den Rückbau der Verkehrssicherung, Entfernung der Geldmarkierung und insbesondere den Abbau der transportablen Schutzeinrichtung wird die B 327 im Bereich der Hochstraße Oberwerth und Hangbrücke Laubach an zwei Nächten in Fahrtrichtung B 327 Westerwald und B 327 Hunsrück voll gesperrt.

Die Vollsperrung der Fahrbeziehungen B 327 Westerwald und B 327 Hunsrück erfolgen nicht gleichzeitig, sondern zeitlich versetzt an aufeinanderfolgenden Tagen.

Zur Reduzierung der Verkehrsbeeinträchtigungen werden die Vollsperrungen im Zuge von Nachtbaustellen (19 Uhr bis 5.30 Uhr) ausgeführt.

Vollsperrung der Hochstraße Oberwerth und Hangbrücke Laubach Fahrtrichtung

Westerwald

Beginn der Vollsperrung:      
Freitag, 15.07.2022, ab 19 Uhr 
Ende der Vollsperrung:
Samstag, 16.07.2022, 5.30 Uhr 

Während der nächtlichen Vollsperrung sind die folgenden Fahrbeziehungen nicht fahrbar:

  • B 327 vom Hunsrück kommend Richtung Südbrücke / B 9 ab der Auffahrt Karthause.
    Die Umleitung erfolgt ab der Ausfahrt Karthause über die U1 Simmerner Straße und die B 9 / Römerstraße.
  • Auffahrt von der Karthause auf die B 327 Fahrtrichtung Südbrücke.
    Die Umleitung erfolgt über die U1 Simmerner Straße und die B 9 / Römerstraße.

Vollsperrung der Hochstraße Oberwerth und Hangbrücke Laubach Fahrtrichtung

Hunsrück

Beginn der Vollsperrung: 
amstag, 16.07.2022, ab 19 Uhr 
Ende der Vollsperrung: 
Sonntag, 17.07.2022, bis 5.30 Uhr 

Während der nächtlichen Vollsperrung sind die folgenden Fahrbeziehungen nicht fahrbar:

  • B 9 von Koblenz kommend in Richtung Karthause / Hunsrück.
    Die Umleitung erfolgt über Rhens / Waldesch.
  • B 327 von der Südbrücke kommend in Richtung Karthause / Hunsrück.
    Die Umleitung erfolgt über die U2 B 9 /Römerstraße und die Simmerner Straße.

Des Weiteren wird es für den Rückbau der Verkehrssicherung erforderlich, den Auffahrtsast zur Südbrücke von der B 9 aus Richtung Koblenz kommend (Teilbauwerk A) halbseitig zu sperren. Die halbseitige Sperrung erfolgt im Rahmen der beiden nächtlichen Vollsperrungen jeweils auf der rechten bzw. linken Fahrspur.

Alle weiteren Verkehrsbeziehungen sind wie bisher nutzbar.

Außerhalb der oben genannten Zeiten ist die derzeit angeordnete Verkehrsführung gültig.

Die jeweils gültigen Verkehrsführungen werden entsprechend in der Örtlichkeit ausgeschildert.

Der LBM Cochem- Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die mit der geänderten Verkehrsführung verbundenen Einschränkungen.

Allgemein