Speyer – PKW entfernt sich unerlaubt vom Unfallort nach Sturz einer Radfahrerin

Am 18.07.2022 um 07:30 Uhr befuhr eine 57-jährige Radfahrerin die Paul-Egell-Straße auf in östlicher Richtung. Auf Höhe der Hausnummer 19 hielt ein Omnibus am rechten Fahrbahnrand, an welchem die 57-Jährige links vorbeifuhr. In diesem Moment fuhr ein roter PKW aus der Gegenrichtung am Omnibus vorbei, der die 57-Jährige zum Ausweichen zwang. Infolge des Ausweichmanövers verlor sie dabei das Gleichgewicht und kollidierte mit der linken Rückleuchte des Omnibusses. Sie wurde hierbei nicht verletzt. Die blonde Fahrerin des entgegenkommenden roten PKW setzte ihre Fahrt fort, ohne ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen. Am Fahrrad entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 100 Euro. Am Omnibus entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 300 Euro.

Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Speyer unter 06232 137-0 oder [email protected] in Verbindung zu setzen.

Unfallbeteiligten, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, droht gemäß § 142 Absatz 1 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Polizei gibt daher folgende Verhaltenshinweise: - Halten Sie nach einem Verkehrsunfall an der Unfallstelle oder bei nächster sich bietender Gelegenheit an. - Verständigen Sie in jedem Fall noch an der Unfallstelle die Polizei und warten Sie auf deren Eintreffen. - Kümmern Sie sich in der Zwischenzeit um die Absicherung der Unfallstelle und leisten Sie erforderlichenfalls Erste Hilfe.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Speyer
Telefon: 06232-137-254 (oder -0)
E-Mail: [email protected]
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