Staubsaugernutzung mal anders

Ein 23- jähriger Fahrzeugführer aus der Südwestpfalz vergaß beim Besuch der ortsansässigen Tankstelle, seinen PKW beim Verlassen gegen das Wegrollen zu sichern. Erst beim Bezahlvorgang an der Kasse bemerkte der Fahrzeugführer, dass sich sein PKW selbstständig gemacht hatte. Im Anschluss konnte der Fahrzeugführer seinen unfreiwillig geparkten PKW am Staubsaugerautomat auf dem Firmengelände feststellen. Durch die Wucht der Kollision wurde der Staubsaugerautomat aus seiner Verankerung gerissen und erheblich beschädigt. Am PKW des Fahrzeugführers entstand hingegen nur geringer Sachschaden.

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