Alkoholisierte Fahrradfahrerin gestürzt

Passanten beobachten am Nachmittag des 22.07.2022 eine 41- jährige Fahrradfahrerin, wie sie die Alzeyer Straße befährt und plötzlich und ohne Fremdeinwirkung stürzt. Sie verständigen daraufhin den Notruf.

Vor Ort wird durch die eingesetzten Beamten festgestellt, dass die Frau stark alkoholisiert ist. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 3,6 Promille. Gegen die glücklicherweise nur leicht verletzte Radfahrerin wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.

Nach derzeitiger Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar.

Nimmt man als Radfahrer*in alkoholisiert am öffentlichen Straßenverkehr teil, ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle möglich, wenn sich Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ergeben.

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