Ohne Führerschein unter Betäubungsmitteleinfluss

Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle am 08.08.2022 in der Schlachthofstraße wurde gegen 12 Uhr Verkehrsteilnehmer einer allgemeinen Kontrolle unterzogen. Der junge Autofahrer konnte keinen Führerschein vorzeigen. Es stellte sich heraus, dass er nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Diese verlor er am 08.08.2021 wegen Trunkenheit im Verkehr. Im Rahmen der Kontrolle konnten bei dem Mann Auffälligkeiten festgestellt werden, die auf einen Betäubungsmittelkonsum hindeuten. Ein Vortest belegte den Konsum von THC. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss wurden eingeleitet.

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