Mainz – E-Scooter nach Genuss von Joint gefahren

Ein 18-Jähriger ist in der Nacht auf Dienstag einer Polizeistreife aufgefallen, weil er gemeinsam mit einem Freund auf einem E-Scooter gefahren ist. Gegen drei Uhr sind die beiden die Rheinallee in Richtung Innenstadt gefahren und wurden angehalten. Während der Kontrolle fiel den Polizisten auf, dass der Fahrer alkoholisiert wirkte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,25 Promille. Dies liegt unter der gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille, bis zu der Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen. E-Scooter fallen unter den Begriff Kraftfahrzeug. Aufgrund seines Verhaltens erhärtete sich jedoch der Verdacht, dass er unter dem Eindruck von berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnimmt. Er selbst bestätigte daraufhin, am Vortag einen Joint konsumiert zu haben. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen. Bestätigt sich dieser Verdacht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und der 18-jährige Mainzer muss mit einem Bußgeld von 500,- EUR und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.

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