E-Scooter-Fahrer betrunken

Am Sonntagmorgen (04.09.2022, 7:00 Uhr) wurde in der Blücherstraße ein 33-Jähriger mit einem E-Scooter einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da er mit knapp ein Promille deutlich alkoholisiert war, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Während der Kontrolle kündigte er an, dass er im Anschluss sich erneut einen E-Scooter ausleihen werde. Um weitere Trunkenheitsfahrten mit einem per App freischaltbaren E-Scooter zu verhindern, wurde sein Handy präventiv sichergestellt. Den 33-Jährigen erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.

So praktisch die Fortbewegung mit einem E-Scooter auch ist, unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln wird die Fahrt schnell sehr gefährlich. Hier gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren. Wer alkoholisiert oder berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Außerdem kann die Führerscheinstelle auch bei E-Scooter-Fahrern die Geeignetheit des Fahrers überprüfen und ggfls. einen Fahrerlaubnisentzug oder eine -sperre anordnen.

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