Maikammer – Anzeige wegen zu geringen Abstand beim Überholen

Weil eine noch bislang unbekannte Fahrerin eines VW Passat einen 61 Jahre alten Radfahrer ohne ausreichenden Sicherheitsabstand in der Weinstraße Nord überholte, muss sie nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Anhand des Kennzeichens und der Personenbeschreibung muss die Fahrerin allerdings noch ermittelt werden. Die Polizei weist darauf hin, dass laut Straßenverkehrsordnung beim Überholen von Fahrradfahrern ein Seitenabstand innerorts von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden muss. Außerorts beträgt der Sicherheitsabstand sogar 2 Meter.

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Michael Baron

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